U16-Wahl in Mecklenburg-Vorpommern

Was ist die U16-Wahl?

Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026 geben wir Kindern und Jugendlichen wieder eine Stimme: mit der landesweiten U16-Wahl. Dabei können junge Menschen zeigen, welche Parteien sie wählen würden, wenn sie wahlberechtigt wären.
Bisher hieß es U18-Wahl. Da jedoch erstmals 16- und 17-Jährige an der Landtagswahl teilnehmen dürfen, wird die begleitende Wahl 2026 erstmals als U16-Wahl durchgeführt.
Im Zentrum steht die politische Bildung: Kinder und Jugendliche setzen sich mit politischen Themen auseinander, informieren sich über Parteien und Programme und diskutieren ihre eigenen Anliegen. Die U16-Wahl schafft dafür niedrigschwellige Zugänge, fördert demokratische Kompetenzen und macht erlebbar, wie Wahlen funktionieren.

Alle Infos

Mitmachen können alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren aus Mecklenburg-Vorpommern.

Vom 7. bis 11. September 2026.

Mit der Anmeldung eines Wahllokals starten Kinder und Jugendliche die Vorbereitung auf ihre eigene Wahl. Vor Ort können Aktionen stattfinden, politische Themen diskutiert und auch lokale Politiker:innen eingeladen werden.
Die Wahllokale sind im Zeitraum vom 7. bis 11. September 2026 geöffnet – entweder über die gesamte Woche oder an einzelnen Tagen.
Dort geben junge Wähler:innen ihre Stimme ab – mit Wahlurne, Wahlkabine und Stimmzetteln, wie bei einer echten Wahl. Die Stimmabgabe ist anonym. Die Auszählung erfolgt öffentlich und wird von den Jugendlichen selbst durchgeführt. Die Ergebnisse werden anschließend gesammelt.

Die Anmeldung erfolgt online über u18.org. Hier geht's direkt zur Registierung: https://app.u18.org/registerPollingStation/

Die Teilnahme ist kostenfrei. Ein Wahllokal kann überall entstehen, wo junge Menschen sind – z. B. im Jugendclub, in der Schule, im Park oder im Sportverein. Alle angemeldeten Wahllokale erhalten rechtzeitig vor der U16-Wahlwoche die Stimmzettel und weitere Informationen zur Wahldurchführung und Ergebnisübermittlung.

Alle angemeldeten Wahllokale erhalten rechtzeitig vor dem Wahltermin die Stimmzettel und weitere Informationen zur Durchführung sowie Ergebnisübermittlung.

Darüber hinaus stellt der Landesjugendring ab Ende August einen Parteiencheck zur Verfügung.

Eine Wahlkabine, Wahlurne sowie Kulis müssen vor Ort bereitgestellt werden.

Jede*r Wähler*in hat eine Stimme. Bei der U16-Wahl zählt nur die Zweitstimme (für eine Partei). Die Erststimme (für eine*n Direktkandidat*in) wird bei der U16-Wahl nicht erfasst. Wahllokale können  selbst entscheiden, ob sie Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme nutzen möchten und die Ergebnisse vor Ort auswerten.

Auf dem Stimmzettel stehen alle Parteien, die zur Landtagswahl zugelassen sind und auch auf dem offiziellen Stimmzettel stehen.

Am 15. September 2026 werden die Ergebnisse auf der Website des Landesjugendrings und auf u18.org veröffentlicht. Es werden keine Ergebnisse einzelner Wahllokale veröffentlicht, sondern nur gesammelt in den Wahlkreisen und als landesweites Ergebnis.

Die Ergebnisse geben einen Einblick in die politischen Interessen junger Menschen und werden auch von Politik und Öffentlichkeit wahrgenommen.

Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern (LJR) organisiert die U16-Wahl als Landeskoordinierungsstelle für Mecklenburg-Vorpommern.
Die U16-Wahl ist Teil der bundesweiten U18-Wahl, die regelmäßig vom Deutschen Bundesjugendring koordiniert wird.

Du hast noch Fragen oder brauchst Unterstützung?
Dann wende dich an Tino Nicolai (t.nicolai@ljrmv.de | 0151 64752153) oder Henning Maron (support@ljrmv.de | 0175 7465113).

 

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