08.09.2025

Fördermittel des Landes für Ferienfreizeiten ausgeschöpft – Was ist mit Herbst- und Weihnachtsferien?

Gemeinsame Pressemitteilung des Landesjugendrings M-V und des DJH-Landesverbands M-V

Wenn am ersten Schultag die Frage nach den Ferienreisen aufkommt, können nicht alle Kinder und Jugendlichen mitreden. Ihnen und ihren Familien hat das Geld für Urlaub oder Ferienfreizeit gefehlt. Leider Alltag im Tourismusland M-V: Jedes sechste Kind lebt in Armut, jede vierte Familie kann sich keinen einwöchigen Urlaub leisten [1]. Für die kommenden Herbst- und Weihnachtsferien fällt eine Unterstützung durch das Land weg – der Fördertopf ist leer. Deshalb fordern der Landesjugendring M-V und der DJH- Landesverband M-V erneut die dringend notwendige Aufstockung der Mittel zur Förderung von Ferienfreizeiten.

Ferienfreizeiten sind nicht nur eine wertvolle Erholung, sondern auch eine Gelegenheit zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Förderung von sozialen Fähigkeiten und zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls. Die Teilnahme daran muss allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen und finanziellen Lage ermöglicht werden. Die dafür von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Mittel decken nicht den Bedarf und müssen dringend erhöht werden. 

Landesjugendplan anpassen
Um eine ausreichende Finanzierung von Ferienfreizeiten sicherzustellen, muss der bestehende Landesjugendplan angepasst werden. Aus diesem werden landesweite Angebote und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter die Mittel für Ferienfreizeiten, bereitgestellt. Das Problem: Er ist chronisch unterfinanziert, weil die ihm zugrundeliegende Berechnungsgrundlage zu kurz greift. Die Anwendung eines Pro-Kopf-Schlüssels [2] wird den strukturellen Gegebenheiten in einem Flächenbundesland wie M-V nicht gerecht. Eine Überarbeitung, welche beispielsweise Faktoren wie ländlicher Raum und regionale Sozialstruktur berücksichtigt, ist zwingend erforderlich. 

Jana Preuss, Vorstandssprecherin des Landesjugendrings M-V, betont: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Freizeit, Erholung, Spiel und Teilhabe. Armut und gleichzeitig fehlende Fördermittel hebeln diese Rechte aus. Das ist inakzeptabel, aber und das ist die gute Nachricht: es ist veränderbar und eine Erhöhung der Fördermittel ein guter Anfang.“

„Wir erleben es bereits, dass einzelne Schüler*innen einer Klasse oder einzelne Mitglieder eines Vereins nicht mehr mit auf Fahrt kommen, weil das Geld in den Elternhäusern fehlt. Das ist das Gegenteil von Teilhabe und Inklusion. Die Freizeitenförderung im Landesjugendplan muss so ausfinanziert und ausgestaltet werden,  dass sie genau bei diesen Kindern und Jugendlichen greift, die jetzt gerade durchs Raster fallen“, unterstreicht Kai-Michael Stybel, Vorstand des DJH-Landesverbandes M-V.

Pressekontakte:

Landesjugendring M-V
Juliane Tetzlaff 
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Medienbildung
Tel: +49 385 760 76-12, Fax: +49 385 760 76-20
j.tetzlaff@ljrmv.de

DJH-Landesverband M-V
Miriam Gedrose
Unternehmenskommunikation & Projekte
Telefon: +49 381 77667-24
Mobil: +49 151 15136357
miriam.gedrose@jugendherberge.de

 

Erklärungen:
[1] Die Frage nach dem einwöchigen Urlaub wird europaweit gestellt, in Deutschland im Rahmen des Mikrozensus. Hintergrund ist, dass diese Einschätzung als Kriterium zur Messung der materiellen und sozialen Entbehrung dient. Auch Urlaub bei Freunden oder Verwandten oder in einer eigenen Ferienunterkunft zählt nach den Kriterien der Umfrage dabei als Urlaub.
[2] Die Ausstattung des Landesjugendplans basiert auf der dem KJfG MV § 6 (Umfang der Jugendförderung) und der dazugehörigen Landesverordnung über die Höhe der Kinder- und Jugendförderung KJfVO M-V und berechnet sich über einen Pro-Kopf-Schlüssel. Die Herausforderungen, die beispielsweise für den ländlichen Raum oder finanzschwächere Regionen bestehen, werden dabei nicht berücksichtigt. Die fehlende Berücksichtigung struktureller Faktoren spiegelt sich in der grundsätzlich defizitären Ausgestaltung des Landesjugendplans wider.

Bildnachweis: Canva

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