Die betriebliche Mitbestimmung ist ein wesentlicher Eckpfeiler unseres demokratischen Systems. Gerade für junge Beschäftigte ist es deshalb von hoher Bedeutung die Möglichkeiten und Vorteile der betrieblichen Mitbestimmung frühzeitig erfahren und verantwortlich selbst wahrzunehmen zu können. Dem öffentlichen Dienst kommt hier eine besondere Verantwortung zu, die er im Rahmen einer Vorbildfunktion ausfüllen sollte.
Das seit 1993 bestehende und seitdem weitgehend unverändert gebliebene Personalvertretungs-gesetz Mecklenburg-Vorpommerns weist hinsichtlich der Möglichkeiten junger Menschen zur de-mokratischen Teilhabe einen erheblichen Reformbedarf auf.
Die Regierungskoalition hat den Reformbedarf erkannt und im Rahmen des Koalitionsvertrages für die nächste Legislaturperiode festgehalten1. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auch auf die personalrechtliche Vertretung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften gelegt2.
Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern appelliert deswegen an die neue Landesregie-rung, eine Novellierung des Personalvertretungsgesetzes auf den Weg zu bringen und hierbei die Interessen junger Beschäftigter besonders zu berücksichtigen.
Zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten ist der Gesetzesentwurf in enger Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu entwickeln. Der Landesjugendring erwartet, zu dem Gesetzesentwurf im Rahmen der Verbandsanhörung angehört zu werden.
Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern fordert, folgende Eckpunkte bei der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zu berücksichtigen:
Wahlrecht ab 16
Jugendlichen Beschäftigten ist das aktive Wahlrecht zu den Personalratswahlen bereits ab dem 16. Lebensjahr einzuräumen. Die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe muss sich an dem Status als Beschäftigte bzw. Beschäftigter und nicht am Alter orientieren. Für spezifische Fragen in Ange-legenheiten der Berufsausbildung oder aber zu Themen der jungen Beschäftigten sind zusätzlich Jugend- und Auszubildendenvertretungen zu wählen.
Umfassende Mitbestimmung zu Fragen der Berufsbildung
Die Mitbestimmung der Personalräte zu Grundsätzen über die Durchführung der Berufsbildung muss im Gesetz verankert werden. Nur so können Personalrat und Jugend- und Auszubildenden-vertretung gemeinsam bei der Ausgestaltung der Ausbildung mitwirken.
Personalrechtliche Vertretung von Lehrkräften in Ausbildung
Die in einem Ausbildungsverhältnis für ein Lehramt stehenden Beschäftigten an den Ausbildungs- und Studien-seminaren des LISA wählen bisher nach § 78 Abs. 2 eine Jugend- und Auszubildenden-vertretung am Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung (LISA). Diese Konstruktion hat sich in der Praxis nicht bewährt. Gemeinsam mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ist deswegen hier ein neues Modell der Interessenvertretung zu entwickeln.
Mitbestimmungsrechte an den Hochschulen schaffen
An den Hochschulen ist den Doktorandinnen und Doktoranden sowie den studentischen und wis-senschaftlichen Hilfskräften das Wahlrecht zu den Personalräten nach § 76 Abs. 2 einzuräumen. Hierfür ist die Definition des Beschäftigtenstatus entsprechend anzupassen. Das aktive und passive Wahlrecht der Doktorandinnen und Doktoranden ist dabei unabhängig von einem dienstrechtli-chen Verhältnis zu ihrer Hochschule zu gewährleisten.
Mitbestimmungsrechte der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) ausweiten
Aus Sicht des Landesjugendrings ist es notwendig die Mitbestimmungsrechte der Jugend- und Aus-zubildendenvertretungen (JAV) auszuweiten. Die JAV hat bisher keine eigenen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Solche Rechte sollte man ihr zumindest insoweit einräumen, als es um die persönlichen Belange der Jugendlichen und Auszubildenden geht:
Beschluss des Hauptausschusses
des Landesjugendrings M-V vom 29.11.2016
1 Koalitionsvereinbarung 2016 – 2021, S. 72, Nr. 435: „Das Personalvertretungsgesetz weist Novellierungsbedarf auf.“
2 Koalitionsvereinbarung 2016 – 2021, S. 45, Nr. 237: „Die
konsequente Ahndung von Plagiaten wird rechtlich geregelt und die
personalrechtliche Vertretung von studentischen und wissenschaftlichen
Hilfskräften gestärkt.“