FAQ - Häufige Fragen zum Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit Frühjahr 2024 ein Gesetz zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, das "Gesetz zur Stärkung und landesweiten Förderung von Vorhaben der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern".
Das klingt ganz schön kompliziert. Hier beantworten wir euch einige wichtige Fragen dazu:
- Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Mitbestimmung bei Entscheidungen, die sie betreffen.
- Die Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) haben die grundsätzliche Pflicht, Möglichkeiten zur Beteiligung umsetzen.
ab 2. April 2024
- Kinder und Jugendliche, die mitbestimmen wollen
- Politiker*innen und Verwaltung, die Beteiligung ermöglichen sollen
- Fachkräfte, die bei der Umsetzung unterstützen
Im Gesetz sind Jugendliche unter 18 Jahre gemeint, aber in der Praxis sind oft auch junge Men-schen bis 27 Jahre in Jugendgremien dabei (Das ist in den Satzungen der Gremien geregelt.).
Kinder und Jugendliche können bei allen Themen, die sie betreffen, mitreden und mitentscheiden.
Du musst dich nicht beteiligen. Dir muss aber die Möglichkeit dazu gegeben werden.
- Im Gesetz steht: die Kommune (Landkreis, Stadt, Gemeinde) / die Landesregierung soll Kinder und Jugendliche beteiligen.
- Das heißt: die Kommune/die Landesregierung muss Beteiligung ermöglichen. Es sei denn es gibt Gründe (z.B. finanzielle), warum sie das nicht kann.
- Aber: auch ohne Geld ist Beteiligung möglich.
In § 3 Absatz 1 des Gesetzes ist geschrieben: Städte und Gemeinden sollen Möglichkeiten schaffen, dass Beteiligungsgremien gegründet werden können. Das heißt: Wenn es bei dir vor Ort noch nichts gibt, sprich mit deine*r Bürgermeister*in.
Übrigens: Es muss nicht immer ein Gremium sein. Es gibt Leute, die sich mit Beteiligungsprojekten gut auskennen und dir gern weiterhelfen.
Such dir Mitstreiter*innen oder Unterstützung z.B. beim Beteiligungsnetzwerk MV, deiner Schulsozialarbeit oder im Jugendclub.
Ein Beteiligungsgremium ist eine Versammlung oder Gruppe, bei der Kinder und Jugendliche über Themen beraten und abstimmen, die ihnen wichtig sind und sie betreffen.
Beispiele für solche Beteiligungsgremien sind: Parlamente, Räte, Beiräte oder Foren (Siehe: § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1)
Verweise auf das Gesetz. Die Kommune (Landkreis, Städte, Gemeinde) ist grundsätzlich verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu beteiligen.
Such dir Mitstreiter*innen oder Unterstützung z.B. beim Beteiligungsnetzwerk MV, deiner Schulsozialarbeit, im Jugendclub oder bei politischen Akteur*innen vor Ort (z.B. Parteien, Politiker*innen oder Vereine ).
Was bedeutet das Gesetz für mich als Jugendliche, Politiker*in, Mitarbeitende der Verwaltung oder Fachkräfte der Jugendarbeit?
Als Kind/Jugendliche:
Du hast ein Recht auf Mitbestimmung bei Entscheidungen, die dich betreffen. Du musst dich nicht beteiligen. Dir soll von den Politiker*innen in deiner Kommune (Landkreis, Städte, Gemeinde) aber die Möglichkeit dazu gegeben werden.
Als Fachkraft:
Du kannst Kinder und Jugendliche bei der Wahrnehmung ihres Rechtes auf Beteiligung unterstützen. Z.B. kannst du Fahrten zu Veranstaltungen zum Thema organisieren oder Kinder und Jugendliche zu Wahlen ihres Beteiligungsgremiums informieren und motivieren.
Du bist Profi in der Kinder- und Jugendarbeit, daher ist deine Expertise gefragt bei Beteiligungsmaßnahmen, die von Politik und Verwaltung geplant werden. D.h. du bist Vermittler*in zwischen erwachsenen Entscheidungsträger*innen und den Kindern und Jugendlichen. Berate bezüglich jugendgerechter Methoden/Ansprache.
Unterstützung bei der Umsetzung bieten dir die Beteiligungsmoderator*innen des Beteiligungs-netzwerks MV.
Das Gesetz ist eine weitere Argumentationsgrundlage zur Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung zusätzlich zur UN-Kinderrechtskonvention
Als Politiker*in / Verwaltung:
Du bist grundsätzlich verpflichtet, in deiner Kommune die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Das kann unterschiedliche Umsetzungsformen und Maßnahmen bedeuten. Nur in Ausnahmefällen darf auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verzichtet werden, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen.
Kinder und Jugendlichen dürfen/sollten sich beschweren.
Such dir Mitstreiter*innen. Unterstützung bekommst du von Verbündeten vor Ort oder beim Beteiligungsnetzwerk MV.
Weiterführende Links
FAQ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zum Gesetz
Erklärvideo zum Gesetz